Rechtsbehelfe
Widerspruch gegen Bescheide des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal
Wenn Sie einen Bescheid des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal erhalten haben und Sie sind damit nicht einverstanden, können Sie dagegen einen Rechtsbehelf einlegen. Jeder Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, aus der hervorgeht, ob Sie einen Widerspruch bei dem Zweckverband zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal einlegen können oder / und eine Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden kann und welche Frist Sie dafür einzuhalten haben.